Qualitätsanspruch für unser Personal
Unser beim Kunden eingesetztes Personal erfüllt ausnahmslos folgende Basiskriterien:
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
- Sicherheits-Unterweisung für sog. „Sonstiges Personal im Luftverkehr“ (nach EU-Verordnung 2320 aus 2002 zur Terrorismusbekämpfung, bzw. den daraus folgenden Verordnungen)
- Entsprechende Kenntnisse, Eignung und/oder Voraussetzungen für die zu besetzende Position
- Besitz aller für die Tätigkeit notwendigen Ausweise, Lizenzen, Zertifikate, etc. vor Ersteinsatz
- In Absprache mit dem Kunden jegliche zusätzlichen speziellen Schulungen für Sonder-Anforderungen
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