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Qualitätsanspruch für unser Personal

Unser beim Kunden eingesetztes Personal erfüllt ausnahmslos folgende Basiskriterien:

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
  • Sicherheits-Unterweisung für sog. „Sonstiges Personal im Luftverkehr“ (nach EU-Verordnung 2320 aus 2002 zur Terrorismusbekämpfung, bzw. den daraus folgenden Verordnungen)
  • Entsprechende Kenntnisse, Eignung und/oder Voraussetzungen für die zu besetzende Position
  • Besitz aller für die Tätigkeit notwendigen Ausweise, Lizenzen, Zertifikate, etc. vor Ersteinsatz
  • In Absprache mit dem Kunden jegliche zusätzlichen speziellen Schulungen für Sonder-Anforderungen

 

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